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Ausgabe Nr. 89 / 2024
Freitag, 29.03.2024

Endlagerung bei Atomkraftbefürwortern

"Private Storage"-Konzept vor Umsetzung

Ein neues Konzept verspricht einen Lösungsansatz für die Endlagerung von Atommüll.

Das Problem mit der Atomkraft ist, es existiert nicht nur ein Problem. Es existieren viele. Sehr viele. Das hält Atomkraftbefürworter allerdings nicht davon ab, die Atomkraft zu befürworten.

Ein nicht ganz unwichtiges Problem ist die Behandlung des mitunter lustig vor sich hinstrahlenden Atommülls. Statt nun mühsam nach Endlagern zu suchen und den Planeten mit Strahlungsabfall zuzustellen, kommt nun die Umsetzung eines vielsprechenden "Private Storage"-Konzepts.

Atomkraftbefürworter werden im Rahmen des Konzepts verpflichtet, die Endlagerung privat vorzunehmen. Dies gilt sowohl für Wohnungen als auch Einzelhäuser.

Das Konzept sieht zunächst zumindest ein Faß mit Atommüll pro Haushalt vor. Eine Anrechnung auf die GEZ ist natürlich nicht vorgesehen. Verpflichtet werden naturgemäß nur Atomkraftbefürworter.

Der Atomkraftbefürworter und zukünftige Verwalter eines "Private Storage"-Atommüllendlagers ist verpflichtet, auf seine Kosten die sichere Lagerung zu gewährleisten. Nachkommen sind entsprechend auf ihre Pflicht hinzuweisen, sofern sie die Atomkraft weiter befürworten. Anderenfalls muß ein Antrag gestellt werden.

Nachbarn sind von Belästigungen und Beeinträchtigungen durch das eingelagerte Faß mit Atommüll freizuhalten. In Mietwohnungen darf auch die Wohnung nicht für eine Nachvermietung kontaminiert werden.

Sollte größere Fläche vorhanden sein - etwa bei Einzelhäusern - können Atomkraftbefürworter auch dazu verpflichtet werden, mehr als ein Faß mit Atommüll zu lagern.

Möglicherweise hat das Konzept für Atomkraftbefürworter sogar indirekte Vorteile. Es wurde davon berichtet, daß einige Fässer leicht vor sich hin strahlen, so daß mithin ein Nachtlicht eingespart werden kann.

Weiterhin wurde berichtet, daß die Zubehörindustrie bereits in den Startlöchern steht, um dekoratives Zusatzmaterial für die Atommüllfässer ins Angebot zu nehmen. Etwa nette Tischdeckchen, sofern z.B. ein Faß als Stehtisch dekoriert werden soll. Wichtig ist in jedem Fall die Einhaltung der Mindestsicherheitsstandards.

Mo. 16.03.2020 13:13

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